Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nordenholzer Hof GmbH

1. Vorrang
Unsere AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit unseren Auftraggebern -nachfolgend Gast genannt-. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Gastes erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Gastes vorbehaltlos entgegennehmen.

2. Angebot/Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Übersendung des individuellen Auftragsangebotes geben wir ein verbindliches Angebot ab, dass der Gast durch Unterzeichnung und Rücksendung verbindlich annehmen kann. Erst ab Zugang des unterzeichneten Auftragsangebotes ist das Vertragsverhältnis wirksam.

3. Preise
Alle Preise sind freibleibend inkl. der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Preisliste neuesten Datums. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Veranstaltungstermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zum Veranstaltungstermin die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Veranstaltung nicht nur unerheblich übersteigt.

4. Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, uns die Anzahl der Teilnehmer, die ausgewählten Speisen sowie die Getränkeauswahl spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als verbindlicher Mindestvertragsinhalt und werden Grundlage für die Endberechnung. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken sowie zusätzliches Material werden gesondert nach dem Listenpreis der Nordenholzer Hof GmbH berechnet.

5. Zahlung/Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind wie folgt fällig: Veranstaltungen in Höhe eines Rechnungsbetrages unter 3 000,00 EUR sind unverzüglich nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Für Veranstaltungen mit einem voraussichtlichen Rechnungsendbetrag über 3 000,00 EUR ist eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu leisten, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen ist. Der verbleibende Restbetrag ist nach Erhalt der Endabrechnung ohne Abzug fällig und sofort nach Zugang zahlbar.

6. Rücktritt
Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so sind wir mit Verzugseintritt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Nordholzer Hof GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches gilt wenn wir den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts-Organisationsbereich zuzurechnen ist oder der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Sofern wir Fremdleistungen (Räumlichkeiten, Zeltverleih, Musik, Künstler) vermittelt, erfolgt dieses ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Gastes. Auftragsabwicklung und Inkasso kann durch die Nordenholzer Hof GmbH erfolgen. Eine Haftung für vermittelte Fremdleistungen ist ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind direkt über den Fremdanbieter abzuwickeln.

8. Änderungen
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet-oder Speiseangebot können Saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

9. Beanstandungen/Mängel
Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unmittelbar bei der Übergabe und Erhalt der Ware erfolgt. Sollten unsere Leistungen wider Erwarten offensichtlich mangelhaft oder unvollständig sein, muss dieses vom Gast unverzüglich gerügt werden. Wir verpflichten uns, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dieses noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen. Sollte keine unverzügliche Beanstandung offensichtlicher Mängel nach Übergabe und Erhalt der Ware erfolgen, gilt die Ware als vertragsgemäß angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Eine Haftung für Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung der Waren durch den Gast ist ausgeschlossen.

10. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen. Dieses gilt auch für Teilnehmer der Veranstaltung des Gastes. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

11. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für die von uns zur Verfügung gestellten oder angemieteten Gegenstände/Räumlichkeiten obliegt dem Gast von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Verschuldens des Gastes, seinen Angestellten oder Teilnehmer der Veranstaltung haften der Gast und der Verursacher für die Kosten der Wiederbeschaffung (Zeitwert) bzw. der Reparatur als Gesamtschuldner.

12. Stornierungen
Stornierungen müssen stets schriftlich per Brief oder Mail erfolgen. Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Gast nach Unterzeichnung des Auftrages, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung an die Nordenholzer Hof GmbH bei der Berechnung der Frist ausschlaggebend ist.
Bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung 25 %
Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 %
Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 75 %
Bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung 90 %

Am Tag der Veranstaltung 100 %

Für die Berechnung des pauschalisierten Schadensersatzbetrages wird die in der Auftragsbestätigung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Gesamtsumme inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angesetzt. Bereits gezahlte Vorausleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Dem Kunden wird für den pauschalierten Schadensersatzanspruch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die Pauschale.

13. Rücktritt wegen Vermögensverschlechterung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

14. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Gast nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit der Hauptforderung der Nordenholzer Hof GmbH synallagmatisch verknüpft oder anerkannt sind.

15. Eigentumsvorbehalt
Von uns zu liefernde Gegenstände gelten als übergeben, wenn sie in den Veranstaltungsraum gelangt sind. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Menüs, Getränke und Verbrauchsgegenstände bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

16. GEMA
Bei Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Nordenholzer Hof GmbH verpflichtet sich der Gast selbst zu prüfen, ob die Veranstaltung gebührenpflichtig i.S. der GEMA anzumelden ist, und die Daten dort selbst einzupflegen.

17. Verbraucherschlichtung
Wir sind zur Belegung von Streitigkeiten aus unserem Geschäftsfeld heraus mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen der IHK Oldenburg, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Telefon: 0441/2220-360, Telefax: 0441/2220-111, E-Mail: huennekens@oldenburg.ihk.de verhandelt werden.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Oldenburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus Absatz 3 etwas anderes ergibt. Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist er Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Nordenholzer Hof GmbH.