
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram anEin Beitrag geteilt von Nordenholzer Hof (@nordenholzerhof) am
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Nordenholzer Hof GmbH
1. Vorrang
Unsere AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit unseren Auftraggebern -nachfolgend Gast genannt-.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Gastes erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Gastes vorbehaltlos entgegennehmen.
2. Angebot/Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Übersendung des individuellen Auftragsangebotes geben wir ein
verbindliches Angebot ab, dass der Gast durch Unterzeichnung und Rücksendung verbindlich annehmen kann.
Erst ab Zugang des unterzeichneten Auftragsangebotes ist das Vertragsverhältnis wirksam.
3. Preise
Alle Preise sind freibleibend inkl. der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Sofern keine
gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Preisliste neuesten Datums.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Veranstaltungstermin
mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zum Veranstaltungstermin die Löhne oder
Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
ändern. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Veranstaltung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, uns die Anzahl der Teilnehmer, die ausgewählten Speisen sowie die
Getränkeauswahl spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben
gelten als verbindlicher Mindestvertragsinhalt und werden Grundlage für die Endberechnung. Im Falle
einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken sowie zusätzliches Material werden gesondert
nach dem Listenpreis der Nordenholzer Hof GmbH berechnet.
5. Zahlung/Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind wie folgt fällig:
Veranstaltungen in Höhe eines Rechnungsbetrages unter 3 000,00 EUR sind unverzüglich nach
Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
Für Veranstaltungen mit einem voraussichtlichen Rechnungsendbetrag über 3 000,00 EUR ist eine
Vorauszahlung in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu leisten, die spätestens 14 Tage
nach Rechnungsstellung zu zahlen ist. Der verbleibende Restbetrag ist nach Erhalt der Endabrechnung ohne
Abzug fällig und sofort nach Zugang zahlbar.
6. Rücktritt
Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so sind wir mit Verzugseintritt zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Nordholzer Hof GmbH nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches gilt wenn wir den begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts-Organisationsbereich zuzurechnen
ist oder der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt
unseres Hauses besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Sofern wir Fremdleistungen (Räumlichkeiten, Zeltverleih, Musik, Künstler) vermittelt, erfolgt dieses
ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Gastes. Auftragsabwicklung und Inkasso kann durch die
Nordenholzer Hof GmbH erfolgen. Eine Haftung für vermittelte Fremdleistungen ist ausgeschlossen. Etwaige
Ansprüche sind direkt über den Fremdanbieter abzuwickeln.
8. Änderungen
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet-oder Speiseangebot können Saison- oder qualitätsbedingt
auftreten.
9. Beanstandungen/Mängel
Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine
Einschränkungen ergeben. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung
unmittelbar bei der Übergabe und Erhalt der Ware erfolgt. Sollten unsere Leistungen wider Erwarten
offensichtlich mangelhaft oder unvollständig sein, muss dieses vom Gast unverzüglich gerügt werden. Wir
verpflichten uns, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dieses noch während der jeweiligen
Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei
rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen. Sollte keine unverzügliche Beanstandung offensichtlicher
Mängel nach Übergabe und Erhalt der Ware erfolgen, gilt die Ware als vertragsgemäß angenommen und ist
zur vollen Zahlung gültig.
Eine Haftung für Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung der Waren durch den Gast ist ausgeschlossen.
10. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr
des Gastes in den Veranstaltungsräumen. Dieses gilt auch für Teilnehmer der Veranstaltung des Gastes.
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen
wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages
ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
11. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für die von uns zur Verfügung gestellten oder angemieteten Gegenstände/Räumlichkeiten obliegt dem Gast
von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust aufgrund eines
Verschuldens des Gastes, seinen Angestellten oder Teilnehmer der Veranstaltung haften der Gast und der
Verursacher für die Kosten der Wiederbeschaffung (Zeitwert) bzw. der Reparatur als Gesamtschuldner.
12. Stornierungen
Stornierungen müssen stets schriftlich per Brief oder Mail erfolgen. Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch
den Gast nach Unterzeichnung des Auftrages, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der
Rücktrittserklärung an die Nordenholzer Hof GmbH bei der Berechnung der Frist ausschlaggebend ist.
Bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung 25 %
Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 %
Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 75 %
Bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung 90 %
Am Tag der Veranstaltung 100 %
Für die Berechnung des pauschalisierten Schadensersatzbetrages wird die in der Auftragsbestätigung auf Basis
der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Gesamtsumme inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer angesetzt. Bereits gezahlte Vorausleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Dem Kunden wird für den pauschalierten Schadensersatzanspruch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden
oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die Pauschale.
13. Rücktritt wegen Vermögensverschlechterung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben
hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt
wurde. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
14. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Gast nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten, mit der Hauptforderung der Nordenholzer Hof GmbH synallagmatisch verknüpft oder anerkannt
sind.
15. Eigentumsvorbehalt
Von uns zu liefernde Gegenstände gelten als übergeben, wenn sie in den Veranstaltungsraum gelangt sind.
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Menüs, Getränke und Verbrauchsgegenstände bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
16. GEMA
Bei Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Nordenholzer Hof GmbH verpflichtet sich der Gast
selbst zu prüfen, ob die Veranstaltung gebührenpflichtig i.S. der GEMA anzumelden ist, und die Daten
dort selbst einzupflegen.
17. Verbraucherschlichtung
Wir sind zur Belegung von Streitigkeiten aus unserem Geschäftsfeld heraus mit Verbrauchern zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der
Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen der IHK Oldenburg, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Telefon:
0441/2220-360, Telefax: 0441/2220-111, E-Mail: huennekens@oldenburg.ihk.de verhandelt werden.
18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Oldenburg. Die
gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus Absatz 3 etwas
anderes ergibt.
Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
ist er Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz der Nordenholzer Hof GmbH.
Nordenholzer Hofhotel GmbH
Hude
Allgemeine Geschäftbedingungen für Hotelaufnahmevertrag
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für die Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Alle Ansprüche der Kunden gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind unverzüglich und nach Rechnungsstellung bzw. ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits vorstehender Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden regulär ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Jeden Monat etwas Neues - wir starten vom 22. - 24. Januar zusammen mit Gastkoch Ngima Sherpa (East) ins Sushiwochenende
itadakimasu
Hier findet ihr die Details.